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Accumulate
heißt wörtlich übersetzt soviel wie "ansammeln, aufhäufen" und ist
in der Aktionärssprache als Kaufempfehlung zu werten.
Ad-hoc-Mitteilungen:
Aktiengesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, Neuigkeiten
des Unternehmens, die den Kurs beeinflussen, zu veröffentlichen.
Diese Informationen werden "Ad-hoc-Mitteilungen" genannt.
Aktien:
Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches das Anteilsrecht an einem
Unternehmen verbrieft.
Aktiengesellschaft:
Als Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet man die Rechtsform eines
Unternehmens, das Aktien ausgibt, so dass sich Anleger am Kapital
des Unternehmens beteiligen können. Durch die Ausgabe von Aktien
erhält dieses Unternehmen mehr Grundkapital, das ins Unternehmenswachstum
investiert werden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen,
quartalsweise Auskunft über die Umsatzzahlen und den erwarteten
Gewinn oder Verlust zu erteilen.
Aktienindex:
Der Aktienindex gibt die Kursentwicklung des Aktienmarktes oder
bestimmter Teilbereiche an. Am bekanntesten ist der Deutsche Aktienindex,
kurz DAX genannt. Er gibt die Wertentwicklung der 30 führenden deutschen
Werte im Querschnitt an und wird minütlich ermittelt.
Aktiensplit:
Bei einem Aktiensplit wird eine Aktie in mehrere Anteile geteilt.
Ein Aktiensplit ist in erster Linie der Versuch, eine Aktie optisch
preiswerter zu machen und durch diesen psychologischen Trick mehr
Anleger zum Kauf zu bewegen. Der Anteil, den ein Anleger an dem
jeweiligen Unternehmen hält, bleibt nach dem Split unverändert.
Das Vermögen der Aktiengesellschaft verteilt sich einfach auf mehrere
Aktien. Ein Beispiel: Eine Aktiengesellschaft hat ihr Vermögen auf
eine Million Aktien verteilt. Ein Anleger besitzt 100 Aktien dieser
Gesellschaft zu je 100 Euro. Die Gesellschaft splittet die Aktien
im Verhältnis eins zu zwei. Das heißt, sie verteilt ihr Vermögen
nun auf zwei Millionen Aktien, und der Anleger hält automatisch
200 Aktien zu je 50 Euro. Sein Vermögen bleibt gleich, es besteht
aber die Hoffnung, dass neue Anleger bei 50 Euro kaufen, weil die
Aktie preiswerter erscheint. Ein Aktiensplit ist damit die schnellste
Möglichkeit, einen Kurs zum Klettern zu bringen.
Aktionär:
Ein Aktionär ist durch den Besitz von Wertpapieren einer Gesellschaft
Anteilseigner des Unternehmens. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung,
Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, eventuell Stimmrecht bei Hauptversammlungen
und das Recht auf Information, wenn sich etwas an der Unternehmenssituation
ändert. Amtlicher Handel: Der amtliche Handel ist das umfangreichste
Marktsegment an den deutschen Börsen. Die Zulassungsbedingungen
sind - im Gegensatz zum geregelten Markt oder zum Freiverkehr -
relativ streng. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden, muß
eine Aktiengesellschaft umfassende Angaben zu ihren wirtschaftlichen
und finanziellen Verhältnissen machen.
Anleihe:
Eine Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier.
Ausgabeaufschlag:
Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Kauf von Fondsanteilen
anfällt. Die Höhe des Ausgabeaufschlags liegt meist zwischen drei
bis fünf Prozent. Discount- oder Onlinebroker bieten die gleichen
Fonds bisweilen günstiger oder ohne Ausgabeaufschlag - in der Fachsprache
als "no load" - an.
AS-Fonds:
AS steht für Altersvorsorge Sondervermögen und wird von Anlegern
genutzt, um für das Alter und die Rente vorzusorgen. AS-Fonds investieren
das Kapital ihrer Anleger langfristig primär in Aktien und Immobilien.
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, in dem verschiedene Personen sitzen,
die die Arbeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft kontrollieren.
Auskunftsrecht: Als Aktionär eines Unternehmens haben Sie das Recht,
bei der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung vom Vorstand
des Unternehmens Informationen zu erhalten.
Ausschüttung:
Die Ausschüttung ist die Zahlung von Dividenden an die Aktionäre.
Aussetzen der Kursnotierung:
Werden plötzliche Ereignisse publiziert, die den Kurs einer Aktie
stark beeinflussen können - zum Beispiel die Konkurserklärung eines
Unternehmens oder ein Übernahmeangebot - kann ein Wertpapier vom
Handel ausgesetzt werden. Die Börsenaufsicht möchte dadurch vor
allem Kleinanleger schützen und Kurzschlussreaktionen der Anleger
vorbeugen.
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